2024
Fachschaft Sport
Allgemeines
- Die Schüler warten vor der Halle, bis ein Sportlehrer sie hereinholt. Mit Beginn des Unterrichts wird die Eingangstür verschlossen. Sollten Schüler zu spät kommen, müssen diese klingeln.
- Im Umkleideraum ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Sollten Gegenstände hier unsachgemäß benutzt werden, sorgt der Schüler selbst für Ordnung.
- Im Umkleideraum warten, bis man von der Lehrkraft geholt wird
- Sporthalle nicht mit Straßenschuhen betreten. Es sind nur Schuhe mit heller abriebfester Sohle zugelassen.
- Betreten oder Übungsbetrieb ohne Erlaubnis des Lehrers ist unzulässig
- Erwartet wird ein pünktlicher Unterrichtsbeginn.
- Hilfe beim Auf-, Um- und Abbau von Geräten ist selbstverständlich
- Ein ordnungsgemäßer Umgang mit Unterrichtsmitteln wird erwartet, bei mutwilliger Zerstörung haften die Eltern und leisten Schadensersatz.
- Essen, Trinken und Kaugummi sind in der Sporthalle verboten.
- Anwesende Schüler, welche nicht am Übungsbetrieb teilnehmen, können für andere Tätigkeiten eingesetzt werden.
Sportkleidung
- Die Sportkleidung muss der Sportart entsprechend zweckmäßig sowie der Witterung angepasst sein, d.h. im Gerätturnen enganliegend, in der Leichtathletik kurze und lange Kleidung.
- Bei wiederholten Vergessen der Sportkleidung erhält der Schüler das Recht, versäumten Unterricht nachzuholen
Hygiene
- Waschen nach dem Unterricht ist anzustreben, deshalb ein kleines Handtuch mitbringen.
- Auf Sauberkeit im Umkleide- und Toilettenbereich ist zu achten. – Kein Säubern von Schuhen und Abfälle in den Mülleimer –
Persönliche Sicherheit
- Ringe, Ketten, Bänder, Uhren, Piersing oder dgl. Sind im Unterricht verboten
- Haare ab Schulterlänge sind zu bündeln.
- Ohrringe können nur zu Beginn der Ferienzeit gestochen werden. Wenn Ohrringe nicht entfernt werden können, kann der Schüler nicht am Sportunterricht teilnehmen, erhält bei Bewertungen die entsprechende Note.
- Eine sportgerechte Brille wird empfohlen. Wenn Brillen aus verschiedenen Gründen abgelegt werden, müssen diese sicher verwahrt/ gelagert werden.
- Mit den Eltern sollte eine private Unfallversicherung besprochen werden, da die Schulhaftung nur Notwendiges ersetzt.
- Wertsachen sollten nicht zum Sport mitgebracht werden, es besteht die Möglichkeit, diese im eigenen Schließfach zu hinterlegen.
- Bei Sportverletzungen jeder Art ist sofort die Lehrkraft zu informieren. Darüber hinaus ist eine Meldung im Sekretariat notwendig. Die Umkleideräume werden während der Unterrichtszeit nicht aufgeschlossen.
Sportbefreiungen
- Über Art und Umfang der Befreiung vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen entscheidet bis zu einer Dauer von 4 Wochen der Sportlehrer.
- Ganz- und Teilbefreiungen ab 4 Wochen sind beim Amtsarzt zu erwirken (Albert-Wolf-Platz). Entsprechende Formulare sind im Sekretariat erhältlich.
- Bei Sportbefreiungen möglichst auf Teilbefreiungen orientieren.
- Für eine Befreiung von mehr als einer Woche kann die Lehrkraft ein ärztliches Zeugnis anfordern.
- Eltern haben die Pflicht, Sportbefreiungen zu bezahlen.
- Bei auffällig häufigen oder langen Erkrankungen kann der Schulleiter die Vorlage eines amts- oder vertrauensärztlichen Gutachtens verlangen.
- Sportbefreite Schüler dürfen in Abstimmung mit der Lehrkraft bei Erststunden zu Hause bleiben oder bei Randstunden nach Hause gehen, wenn vorher eine schriftliche Genehmigung der Eltern vorliegt.
- Bei gesundheitlichen Unpässlichkeiten entscheidet der Sportlehrer über Art und Umfang der Befreiung vom Sportunterricht.
- Bei jeglicher Art von Sportbefreiungen ist Sportkleidung mitzubringen, gegebenenfalls für spezielle sportliche Aufgaben.
Bewertungen
- bei längerer Nichtteilnahme am Sport wird nach pädagogischem Ermessen eine theoretische Leistungskontrolle durchgeführt
- alle Noten innerhalb der Lernbereiche sind gleichwertig
- Kl. 5-8 mind. 3 Noten/ Lernbereich außer LB Leichtathletik des 1. Halbjahres
- Kl. 9-10 mind. 2 Noten/ Lernbereich
- alle Lernbereiche sind bei der Berechnung der Gesamtnote gleichwertig
- Einbringen Deutsches Sportabzeichen: Gold: Note 1; Silber, Bronze: Note 2 als eigener LB
- Einbringung des Rettungsschwimmers im Jahr der Ablegung: Note 1 als eigener LB
- Einbringung Skilagernote in Klasse 7 als eigener LB möglich
Besonderheiten – Wettbewerbe
Wir unterrichten die Schüler/innen in den Sportarten Gerätturnen, Volleyball, Basketball, Badminton, Leichtathletik, Tanz/Gymnastik/ Aerobic, Judo, Floorball und Fitness/ Gesundheit. In der Klassestufe 7 findet ein Ski- und Sportlager, derzeit in Aschau (Bayern) statt.
In Klasse 8-10 erfolgt der Unterricht geschlechtsspezifisch.
Bei sportlichen Wettbewerben konzentrieren wir uns auf die Sportarten Volleyball und Leichtathletik. Im Volleyball besteht mit dem SV Kreuzschule eine Schule-Verein Kooperation für Nachwuchsarbeit.
In beiden Sportarten führen wir schulinterne Meisterschaften durch, nehmen an diversen Wettkämpfen teil, starten aber auch erfolgreich beim deutschlandweiten „Jugend trainiert für Olympia“. Neben zahlreichen Podestplätzen bei Landesfinals, ragt die Teilnahme am Bundesfinale 2015 in der Leichtathletik natürlich heraus.
Über die Zusammenarbeit mit Anbietern beim Ganztagesprojekt können auch sportliche Angebote für Sportinteressierte in anderen Sportarten gemacht werden, bei denen der Leistungsgedanke nicht im Vordergrund steht.
Einladung 28. Weihnachtsturnier
Mädchen der WK III holen im Stadtfinale Volleyball Platz 3
Jugend trainiert für Olympia – Handball