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2025
Anmelden am Hülẞe 6 – 10
Sehr geehrte Eltern,
im Folgenden finden Sie Informationen für die Anmeldung in die Klassenstufen 6 bis 10 für das Schuljahr 2025/26.
Anmeldung
ich freue mich über das gezeigte Interesse, Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserem Gymnasium beschulen lassen zu wollen. Die Anmeldung erfolgt bis 11.03.2025, ausschließlich während der Öffnungszeiten des Sekretariats (siehe unten).
Zeitraum der Anmeldung und Öffnungszeiten des Sekretariats
In diesem Zeitraum erfolgt die Anmeldung: 18.02.2025, 03.03.-06.03.2025
Das Sekretariat ist zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet:
Dienstag, 18.02.2025 | 08:00 Uhr – 16:00 Uhr |
Montag, 03.03.2025 | 07:30 Uhr – 18:00 Uhr |
Dienstag, 04.03.2025 | 07:30 Uhr – 15:30 Uhr |
Mittwoch, 05.03.2025 | 07:30 Uhr – 15:00 Uhr |
Donnerstag, 06.03.2025 | 07:30 Uhr – 15:00 Uhr |
In der Zeit von 11:30 Uhr–12:00 Uhr ist das Sekretariat geschlossen.
Für die Anmeldung benötigte Unterlagen
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Anmeldung mit:
- Kopie der besonderen Bildungsberatung (nur jetzige Klassen 5 und 6)
- vollständig ausgefüllter Aufnahmeantrag mit den Unterschriften aller Sorgeberechtigten
- Kopie der Halbjahresinformation (Kl. 10 Halbjahreszeugnis)
- letztes Jahreszeugnis
Leistungsvoraussetzung
Eine Aufnahme kann nur erfolgen, wenn die Leistungsvoraussetzung gemäß §6 SOGYA erfüllt sind.
Darin heißt es:
…
(2) Ein Schüler wird auf Antrag der Eltern nach Abschluss der Klassenstufe 5 oder 6 der Oberschule oder der Förderschule in Klassen, in denen nach den Lehrplänen der Oberschule unterrichtet wird, in die nächsthöhere Klassenstufe des Gymnasiums aufgenommen, wenn er die Voraussetzungen nach § 34 Absatz 4 Satz 1 des Sächsischen Schulgesetzes erfüllt. Das ist der Fall, wenn aufgrund des Leistungs- und Entwicklungsstandes im Jahreszeugnis der betreffenden Klassenstufe
- der Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch 2,0 oder besser ist, keines dieser Fächer mit der Note „ausreichend“ oder schlechter benotet wurde und der Durchschnitt der Noten in allen anderen Fächern besser als 2,5 ist und
- das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers sowie die Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seiner Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums voraussichtlich entsprechen wird.
(3) Ein Schüler wird auf Antrag der Eltern nach Abschluss der Klassenstufe 7, 8 oder 9 des Realschulbildungsganges der Oberschule in die jeweils nächsthöhere Klassenstufe des Gymnasiums aufgenommen, wenn er die Voraussetzungen nach § 34 Absatz 4 Satz 1 des Sächsischen Schulgesetzes erfüllt. Das ist der Fall, wenn aufgrund des Leistungs- und Entwicklungsstandes im Jahreszeugnis der betreffenden Klassenstufe
- der Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch und der Durchschnitt der Noten in allen anderen Fächern besser als 2,0 ist und
- das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers sowie die Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seiner Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums voraussichtlich entsprechen wird.
….
(5) Nach Abschluss der Klassenstufe 10 der Oberschule wird ein Schüler in die Klassenstufe 10 des Gymnasiums aufgenommen, wenn der Durchschnitt der in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 10 erreichten Noten sowie der Durchschnitt der Noten in allen anderen Fächern besser als 2,5 ist und er die Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses bestanden hat. Er wird auch dann aufgenommen, wenn er die Anforderungen nach Satz 1 mit dem Abschlusszeugnis der Oberschule erfüllt.
(6) Wechseln Schüler nach Abschluss der Klassenstufe 10 der Oberschule an das Gymnasium ohne Nachweis der durchgehenden Belegung einer zweiten Fremdsprache ab der Klassenstufe 6, werden sie durch die Schulaufsichtsbehörde besonderen Klassen der Klassenstufe 10 an Gymnasien zugewiesen, an denen der Unterricht in der zweiten Fremdsprache in einem Umfang von 6 Wochenstunden aufgenommen wird. Für diese Schüler entfällt abweichend von § 16 Absatz 2 Satz 1 in der Klassenstufe 10 die Verpflichtung zur Teilnahme am Profilunterricht.
Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an alle Eltern zum Schuljahresende.
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an unserer Schule nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schüler aufnehmen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
OStD Hiller
Schulleiterin
Wichtige Termine und Hinweise im Überblick
09.01.2025 | Grundschultag in Absprache mit den Grundschulen |
12.02.2025 | Tag der offenen Tür von 16 – 19 Uhr |
14.02.2025 | Ausgabe der Bildungsempfehlungen |
07.03.2025 | Schulanmeldung |
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- Formular „Lastschriftmandat“ ausdrucken, ausgefüllt einsenden per Post, Fax oder E-Mail